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   BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88   

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https://dejure.org/1988,2598
BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88 (https://dejure.org/1988,2598)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1988 - 1 StR 150/88 (https://dejure.org/1988,2598)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88 (https://dejure.org/1988,2598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag des Gegenstands der Vernehmung vor der Entscheidung der Zeugin über die Wahrnehmung ihrer Rechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 561
  • StV 1988, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung schließt es jedoch nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden eigenverantwortlichen Entschließung über die Ausübung seines Rechts von Bedeutung sein können (BGHSt 21, 12, 13 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 34).

    Angesichts dieser Ankündigung war es vielmehr auch und gerade unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht erforderlich, die bereits zur Zeugnisverweigerung entschlossene Zeugin vor ihrer endgültigen Entscheidung über die für sie ersichtlich wesentliche Rechtstatsache des ihr zusätzlich nach § 55 StPO zustehenden Auskunftsverweigerungsrechts zu informieren und ihr so zu ermöglichen, auf der Grundlage dieser Tatsache ihre Bereitschaft zur Aussage nochmals zu überdenken (vgl. BGHSt 21, 12, 14) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65].

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Insbesondere hat es jede tendenziöse Einflußnahme auf den Zeugen in dem Sinne, daß er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen solle oder nicht, zu unterlassen (BGHSt 1, 34, 37; 9, 195, 197; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 2, 34).
  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Insbesondere hat es jede tendenziöse Einflußnahme auf den Zeugen in dem Sinne, daß er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen solle oder nicht, zu unterlassen (BGHSt 1, 34, 37; 9, 195, 197; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 2, 34).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Der Beschwerdeführer weist zwar zu Recht darauf hin, daß das rechtliche Verbot, aus einer berechtigten Aussageverweigerung nach § 52 StPO bei der Beweiswürdigung Schlüsse zu ziehen, nur für solche zum Nachteil, nicht aber auch für solche zum Vorteil des Angeklagten gilt (BGHSt 22, 113; BGH StV 1987, 188; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 45 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84

    Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche die Strafkammer zutreffend hingewiesen hat, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; es bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH StV 1988, 253, 254; BGH wistra 1987, 27; BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche die Strafkammer zutreffend hingewiesen hat, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; es bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH StV 1988, 253, 254; BGH wistra 1987, 27; BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche die Strafkammer zutreffend hingewiesen hat, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; es bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH StV 1988, 253, 254; BGH wistra 1987, 27; BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

    Auszug aus BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
    Der Beschwerdeführer weist zwar zu Recht darauf hin, daß das rechtliche Verbot, aus einer berechtigten Aussageverweigerung nach § 52 StPO bei der Beweiswürdigung Schlüsse zu ziehen, nur für solche zum Nachteil, nicht aber auch für solche zum Vorteil des Angeklagten gilt (BGHSt 22, 113; BGH StV 1987, 188; Pelchen a.a.O. § 52 StPO Rdn. 45 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Insbesondere hat es jede tendenziöse Einflußnahme in dem Sinne, daß er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen solle oder nicht, zu unterlassen (BGHSt 9, 34, 37; BGH NStZ 1988, 561; 1889, 440).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Dies gilt gleichermaßen für Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die er von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige (§ 158 StPO) oder aber bei sonstigen Verlangen nach behördlichem Einschreiten "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; hierzu ferner BGH, Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 374 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 389; BGH, Urt. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 83, 94, BGHSt 40, 211, 215; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1969 - 1 StR 57/69, GA 1970, 153, 154; BGH, Urt. v. 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, NStZ 1988, 561, 562 f.; ferner SK-StPO/Velten, 5. Aufl. § 252 Rn. 16).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass der Richter einen Zeugen im Rahmen der gemäß § 55 Abs. 2 StPO gebotenen Belehrung über Umstände unterrichtet, die für die vom Zeugen zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BGHSt 21, 12, 13 zu § 52 StPO; BGH, Urteil vom 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 2).
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